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Freistellung vom Unterricht

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass man nicht am Unterricht teilnehmen kann. Geplante Schulbereiungen (keine Krankheiten) müssen immer beantragt werden.

Schulbefreiung für einzelne Stunden

Schulbefreiungen für einzelne Schulstunden können durch die Fachlehrer bzw. Fachlehrerinnen gewährt werden. Dies kann beispielsweise bei Arztbesuchen der Fall sein, sofern diese nicht am Nachmittag stattfinden können. Anträge auf Schulbefreiung müssen schriftlich (per Mail oder als Zettel) mindestens einen Tag vor der Befreiung bis 16.00Uhr eingereicht werden (gern auch früher). Von den Lehrerinnen und Lehrern werden in diesem Fall keine Lesebestätigungen oder Terminbestätigungen verschickt – Sie erhalten also keine Rückmeldung und können davon ausgehen, dass die Schule bzw. die Klassenleitungen Sie kontaktieren, falls etwas gegen eine Befreiung sprechen sollte.

Schulbefreiung für mehrere Tage

Schulbefreiungen bis zu drei Tagen müssen beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin oder dem Stammkursleiter bzw. der Stammkursleiterin frühzeitig schriftlich beantragt werden. 

Mehrtägige Schulbefreiungen und Schulbefreiungen vor den Ferien

Schulbefreiungen von mehr als 3 Tagen müssen frühzeitig schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor bzw. nach den Ferien können nur auf schriftlichen Antrag vier Wochen vor Ferienbeginn in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulleitung gewährt werden!

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