Befreiungen beantragen

Alle geplanten Fehlstunden und -tage müssen frühzeitig beantragt werden:

Schulbefreiung für einzelne Stunden:
Schulbefreiungen für einzelne Schulstunden können durch die Fachlehrer bzw. Fachlehrerinnen gewährt werden. Dies kann beispielsweise bei Arztbesuchen der Fall sein, sofern diese nicht am Nachmittag stattfinden können.

Schulbefreiung für mehrere Tage:
Schulbefreiungen bis zu drei Tagen müssen beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin oder dem Stammkursleiter bzw. der Stammkursleiterin frühzeitig schriftlich beantragt werden.

Mehrtägige Schulbefreiungen und Schulbefreiungen vor den Ferien:
Schulbefreiungen von mehr als 3 Tagen müssen frühzeitig schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
 Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor bzw. nach den Ferien können nur auf schriftlichen Antrag vier Wochen vor Ferienbeginn in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulleitung gewährt werden!

Bitte richten Sie Ihre Urlaubsplanungen so ein, dass Urlaubs- und Ferienreisen innerhalb der gesetzlichen Ferientermine liegen.

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