Informationen für Grundschuleltern

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Anmeldeprozess sowie zu Informationsveranstaltungen für Grundschuleltern, die ihr Kind zur fünften Klasse am Gymnasium Nackenheim anmelden möchten.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt an unsere Schule wechseln wollen, kontaktieren Sie uns bitte direkt: kontakt@gymnasium-nackenheim.de 

Informationsveranstaltungen

Bei folgenden Gelegenheiten können Sie sich in diesem Jahr persönlich über unsere Schule informieren:

  • Informationselternabend mit Vortrag der Schulleitung: 16.11.2026
  • Tag der offenen Tür: 21.11.2026 (An diesem Tag findet KEIN Vortrag der Schulleitung statt.)

FAQ

Wann findet die Anmeldung statt?

Die Anmeldung für alle G9 Gymnasien findet am 24. und 25.2.2027 statt.

Wie komme ich an einen Termin für die Anmeldung?

Anfang Januar finden Sie auf unserer Homepage einen Link zu einem Formular. Füllen Sie dieses Formular mit allen Angaben. Unser Sekretariat antwortet Ihnen in den darauf folgenden Tagen und teilt Ihnen den genauen Anmeldungstermin mit.

Brauchen wir bei der Anmeldung eine Zweitwunsch-Schule?

Unsere Aufnahmekapazitäten sind auf 4 Klassen begrenzt. Wir nehmen daher nur Anmeldungen entgegen, auf denen eine alternative Wunschschule vermerkt ist.

Überlegen Sie bitte genau, welche Schule dies für Ihr Kind sein kann. Sollten wir Ihr Kind nicht aufnehmen können, versuchen wir eine Vermittlung an diese Schule zu realisieren.

Beachten Sie bitte, dass es in Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf eine Anmeldung an einem bestimmten G9-Gymnasium gibt. Dieser Anspruch besteht nur für die Schulform „G9-Gymnasium“.

Wie gehen wir mit dem Alternativwunsch IGS um?

Die Anmeldetermine der Integrierten Gesamtschulen (IGS) liegen immer vor den Anmeldeterminen der G9-Gymnasien. Wenn Sie Ihr Kind an einer IGS anmelden möchten, geben Sie den gelben Zettel dort bei der Anmeldung ab. 

Sollten Sie an der IGS nicht angenommen werden, startet der Anmeldeprozess von vorn. Geben Sie den gelben Zettel bei der Anmeldung an Ihrer Wunschschule ab. Hier müssen Sie einen Zweitwunsch angeben. Dies kann dann keine IGS sein, da das Aufnahmeverfahren der IGS bereits abgeschlossen ist.

Werden die Fahrtkosten zur Schule erstattet?

Für die Austellung der Fahrkarten ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Schulträger zuständig.

Es besteht KEIN Anspruch auf eine Fahrkarte, wenn das nächste G9-Gymnasium weniger als 4km von Ihrem Wohnort entfernt ist.

Nach oben scrollen