Gräueltaten oder Völkermord?

Ursachen, Verlauf und Folgen der Niederschlagung des Herero-Aufstandes

Im Rahmen des Geschichtsunterrichts (9a und 9b) bei Herrn Gieseler haben wir uns intensiv mit dem Herero-Aufstand in Deutsch-Südwestafrika (1904-1908) beschäftigt. Die Niederschlagung dessen durch deutsche Schutztruppen damals weist viele Merkmale eines Völkermordes auf, doch kann man es wirklich als solchen bezeichnen? Mit dieser Frage werde ich mich in diesem Artikel beschäftigen.

Begonnen hat alles am Ende des 19. Jahrhunderts, als Deutschland anfing, Kolonien in Südwest-Afrika und somit in auch dem Lebensraum der Herero zu gründen. Rechtlich gesehen waren diese somit deutsche Untertanen, behandelt wurden sie jedoch eher wie Sklaven. Rücksichtslose Ausbeutung und Diskriminierung waren keine Seltenheit. Stetig baute sich so ein immer größer werdender Konflikt auf. Anfang 1904 war es dann ein Schuss, vermutlich der eines deutschen Leutnants, der das Fass zum Überlaufen brachte. Innerhalb weniger Tage starben 123 deutsche Männer durch die Hand der Herero, woraufhin der deutsche Generalleutnant Lothar von Trotha einen Schießbefehl veranlasste. In diesem forderte er die Tötung aller Herero, die sich im Land aufhalten und drohte ihnen physische Gewalt an. Trauriger Höhepunkt des Konfliktes war die Schlacht am Waterberg im August 1904. Die vollständige Vernichtung der Herero konnte er zwar nicht erreichen, jedoch starben etwa 65 000 Herero. Die Vorkriegsbevölkerung lag bei rund 80 000 bis 100 000.

Nun zur eigentlichen Frage: war es Völkermord? Geht man von den Kriterien aus, die bei der UN-Konvention 1948 aufgestellt wurden, ja. Geht man von der Meinung des Bundestags aus, nein. Die UN ist der Meinung, dass es ein Völkermord war, da Mitglieder der Gruppe getötet wurden und den Mitgliedern der Gruppe schwerer körperlicher Schaden verursacht wurde. Des Weiteren wurden die Lebensbedingungen der Herero vorsätzlich erschwert.

Der Deutsche Bundestag ist jedoch der Meinung, dass die brutale Niederschlagung des Aufstandes nach heutigen Kriterien nicht als Völkermord eingestuft werden sollte. Rechtlich gesehen sieht er sich nicht als verantwortlich, er bekennt sich jedoch zur moralischen Verantwortung gegenüber Namibia.

Die Klasse 9b

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