Das Tablet ist an unserer Schule ein Arbeitsgerät. Alle Schülerinnen und Schüler lernen, mit Ihrem Gerät und den passenden Apps angemessen umzugehen. Das Tablet sowie ein Stift und eine Hülle müssen daher als schulisches Arbeitsgerät für jedes Kind mit dem Beginn der fünften Klasse bis zum Ende der Schulzeit am Gymnasium Nackenheim angeschafft werden. 

Hier erklären wir Ihnen drei Möglichkeiten zur Beschaffung des iPads und des Zubehörs:

1. Das iPad im Rahmen der Lernmittelfreiheit:
Sollten Sie Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben, erhalten Sie neben den Schulbüchern auch ein Tablet sowie das Zubehör kostenfrei vom Landkreis. In diesem Fall muss das iPad über die Kreisverwaltung bestellt werden. Folgen Sie hierfür diesem Link und füllen Sie das passende Formular aus:
https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php

2. Nutzung eines gekauften oder bereits vorhandenen iPads:
Sie können ein iPad, das Sie bereits besitzen, verwenden oder ein passendes Gerät bei einem Händler Ihrer Wahl kaufen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
A. Es muss ein iPad der Firma Apple genutzt werden. Das Gerät muss in den nächsten Jahren über das aktuelle Betriebssystem verfügen, um den Mindeststandards der schulischen Sicherheit zu entsprechen. Aktuell sollte mindestens ein iPad der 8. Generation beschafft werden.
Es muss ein iPad, ein Stift sowie eine Hülle angeschafft werden.
B. Die Geräte dürfen erst nach Aufforderung mit in die Schule gebracht werden. Die Geräte müssen abgegeben, gelöscht und für die schulische Nutzung durch die Kreisverwaltung neu konfiguriert werden.  

Zur besseren Planbarkeit, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie diese Möglichkeit nutzen und welches Gerät Sie verwenden möchten (frazine@gy-nackenheim.eu).

3. Bestellung über den Webshop der ACS-Group:
Die ACS Group hat einen Webshop eingerichtet, in dem Sie von der Schule ausgewählte Geräte und Zubehör finden. Wir haben im Vorfeld zahlreiche Anbieter angefragt. Sollte es in Zukunft weitere geeignete Partner geben, werden Sie hier weitere Webshops finden.
Link: https://gymnasium-nackenheim.tabletklasse.de/
Passwort: GNH#2023
Beim Kauf über den Webshop haben Sie die Möglichkeit, neben dem iPad und dem Zubehör auch eine Versicherung zu erwerben und ein passendes Zahlungsmodell zu wählen. 

Vorgehen im Schadensfall

1. Schadensfall bei Tablets, die im Rahmen der Lernmittelfreiheit über den Kreis ausgegeben wurden:
Sollte das iPad beschädigt werden, muss Herr Zinecker per Mail oder iServ verständigt werden. Bitte füllen Sie als nächstes das online Schadensformular aus:
https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Formular-Schadensmeldung.php

Das iPad wird mit dem ausgefüllten Formular in der Schule abgegeben. Die Kreisverwaltung überprüft und repariert den Schaden. Sollte es sich nicht um einen Schaden handeln, der durch die Garantie abgedeckt ist, werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Daher ist es ratsam einen privaten Versicherungsschutz in Erwägung zu ziehen.
Das reparierte bzw. Ersatzgerät wird nach Versand an die Schule wieder an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

2. Schadensfall bei Tablets, die privat erworben wurden:
Alle Schülerinnen und Schüler benötigen ein einsatzfähiges Tablet, um arbeiten zu können. Bei privat erworbenen Tablets kümmern sich die Eltern selbst um eine zeitnahe Reparatur oder einen Ersatz des Geräts.

3. Schadensfall bei Tablets, die über die ACS Group erworben wurden:
Kontaktieren Sie im Schadensfall direkt die ACS Group, um zeitnah ein Ersatzgerät oder ein neues Geräts erhalten.

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