Fahrtkosten
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Gebiet des Schulträgers besuchen bzw. die im Gebiet des Landkreises ihren Wohnsitz haben, einen Anspruch auf Schülerbeförderung zur nächstgelegenen bzw. zuständigen Schule einer Schulform, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder der Fußweg zwischen Wohnung und weiterführender Schule länger als 4 km ist.
Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.
Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Klasse 11-12) werden Fahrtkosten nur gewährt, wenn die Erziehungsberechtigten Empfänger von Sozialhilfeleistungen sind, oder es sich um Pflegekinder oder Kinder in Heimunterbringung handelt.
Hinweise:
– Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten für die Sekundarstufe 1 ist nur einmal für die Dauer des Besuches der jeweiligen Schule zu stellen. Ein neuer Antrag ist erforderlich, wenn sich die im Antrag gemachten Angaben wie Umzug, Schulwechsel, Wiederholung einer Schulklasse usw. ändern
– Der Antrag für die Sekundarstufe 2 ist für jedes Schuljahr erneut zu stellen
– Nur im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt
– Die Chipkarten werden in der Schule ausgehändigt
– Alle App Nutzer erhalten die Zugangsdaten per E-Mail
Link zur Beantragung der Fahrkarte: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schuelerbefoerderung-und-Schuelerfahrkarte/